
Erfahrungen unserer Mandanten
Lesen Sie, wie wir Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rentenansprüche erfolgreich unterstützt haben
Zur StartseiteWas unsere Mandanten sagen
Authentische Rückmeldungen von Menschen, die wir bei Rentenfragen beraten und vertreten haben
Hans Meier
Zürich
Nach der Ablehnung meiner AHV-Rente war ich ratlos. Alters Justiz hat meinen Fall gründlich analysiert und eine Einsprache vorbereitet. Nach sechs Monaten erhielt ich die volle Rente zugesprochen. Die Betreuung war professionell und transparent.
September 2025
Maria Rossi
Winterthur
Meine Pensionskasse hatte den Umwandlungssatz falsch angewendet, was zu einer niedrigeren Rente führte. Das Team von Alters Justiz hat das Problem erkannt und erfolgreich angefochten. Ich erhalte nun monatlich CHF 340 mehr.
September 2025
Peter Fischer
St. Gallen
Die Rentenoptimierung hat mir geholfen, meine Beitragslücken zu identifizieren und zu schliessen. Die Beratung war sehr detailliert und hat sich definitiv gelohnt. Jetzt habe ich eine bessere Übersicht über meine Altersvorsorge.
August 2025
Silvia Koch
Luzern
Bei der Auflösung meiner Pensionskasse durch Teilliquidation war ich unsicher, ob ich den korrekten Anteil erhalten hatte. Alters Justiz hat die Berechnungen überprüft und eine Nachzahlung von CHF 18'000 erwirkt. Sehr empfehlenswert.
September 2025
Andreas Bauer
Basel
Als Grenzgänger hatte ich Probleme mit der Koordination meiner internationalen Rentenansprüche. Das Team hat alle notwendigen Schritte koordiniert und dafür gesorgt, dass ich keine Ansprüche verliere. Die Zusammenarbeit war hervorragend.
August 2025
Elisabeth Weber
Bern
Die Hinterlassenenrente für meinen verstorbenen Ehemann wurde zunächst abgelehnt. Alters Justiz hat mir geholfen, alle erforderlichen Nachweise zu sammeln und eine erfolgreiche Einsprache einzureichen. Die Unterstützung in dieser schwierigen Zeit war wertvoll.
September 2025
Erfolgsgeschichten
Fall: AHV-Beitragslücken durch Auslandsaufenthalte
Ausgangslage:
Herr M., 64 Jahre alt, hatte während seiner beruflichen Laufbahn mehrere Jahre im Ausland gearbeitet. Bei der Berechnung seiner AHV-Rente wurden diese Jahre nicht berücksichtigt, was zu erheblichen Rentenkürzungen führte. Er erhielt eine Verfügung über eine monatliche Rente von CHF 1'820 statt der erwarteten Maximalrente.
Unser Vorgehen:
Wir prüften zunächst die Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und den Ländern, in denen Herr M. gearbeitet hatte. Dabei stellten wir fest, dass die ausländischen Beitragsjahre nach den geltenden Abkommen hätten angerechnet werden müssen. Wir sammelten alle erforderlichen Nachweise von den ausländischen Versicherungsträgern und reichten eine detaillierte Einsprache ein.
Ergebnis:
Nach acht Monaten Verfahrensdauer anerkannte die Ausgleichskasse die ausländischen Beitragsjahre. Die monatliche Rente wurde auf CHF 2'350 erhöht. Zusätzlich erhielt Herr M. eine Nachzahlung für die seit Rentenbeginn zu wenig bezahlten Beträge. Die Rentenerhöhung bedeutet über die gesamte Rentendauer einen Mehrwert von über CHF 95'000.
Dauer:
8 Monate vom Erstgespräch bis zur Neuberechnung
Fall: Fehlerhafte Pensionskassenberechnung bei Scheidung
Ausgangslage:
Frau S., 58 Jahre alt, hatte sich vor fünf Jahren scheiden lassen. Im Rahmen der Scheidung war ein Teil ihres Pensionskassenguthabens an ihren Ex-Ehemann übertragen worden. Nun, kurz vor ihrer Pensionierung, stellte sie fest, dass ihre Pensionskasse die Austrittsleistung falsch berechnet hatte und ein zu hoher Betrag transferiert worden war.
Unser Vorgehen:
Wir analysierten das Scheidungsurteil und das Pensionskassenreglement und stellten fest, dass die Kasse bei der Berechnung der Austrittsleistung Zinsen fehlerhaft angewendet hatte. Wir forderten eine Neuberechnung und reichten bei der kantonalen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde ein. Parallel dazu verhandelten wir mit der Pensionskasse des Ex-Ehemannes über eine Rückübertragung.
Ergebnis:
Nach zwölf Monaten konnte ein Vergleich erzielt werden. Frau S. erhielt eine Rückzahlung von CHF 42'000 in ihre Pensionskasse, was ihre monatliche Altersrente um CHF 230 erhöhte. Ohne diese Korrektur hätte sie über ihre gesamte Rentendauer etwa CHF 69'000 verloren.
Dauer:
12 Monate vom Erstgespräch bis zur Lösung
Fall: Optimierung der Altersvorsorge vor Pensionierung
Ausgangslage:
Herr K., 62 Jahre alt, wollte sich mit 64 Jahren pensionieren lassen. Er war unsicher, ob er alle Möglichkeiten zur Optimierung seiner Altersvorsorge ausgeschöpft hatte und ob der Zeitpunkt der Pensionierung optimal war.
Unser Vorgehen:
Wir führten eine umfassende Analyse seiner AHV-Situation und Pensionskasse durch. Dabei stellten wir fest, dass er noch zwei Jahre mit geringen Beiträgen in seiner AHV-Bilanz hatte, die durch freiwillige Nachzahlungen ausgeglichen werden könnten. Ausserdem hatten wir die Möglichkeit eines Einkaufs in seine Pensionskasse geprüft und verschiedene Bezugsszenarien durchgerechnet.
Ergebnis:
Durch die Nachzahlung von CHF 7'200 für die AHV-Beitragslücken konnte Herr K. seine AHV-Rente um CHF 85 monatlich erhöhen. Zusätzlich empfahlen wir einen Einkauf in die Pensionskasse von CHF 50'000, was seine Pensionskassenrente um CHF 275 monatlich steigerte. Insgesamt erhöht sich seine Altersrente um CHF 360 pro Monat. Bei einer durchschnittlichen Rentenbezugsdauer amortisiert sich die Investition nach etwa zwölf Jahren.
Dauer:
3 Wochen für Analyse und Empfehlungen
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Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden auf Ihre Anfragen. Bei dringenden Angelegenheiten erreichen Sie uns telefonisch während unserer Öffnungszeiten.
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